Khadija Y. + Familie, Afghanistan


Der Standard berichtet über eine afghanische Grossfamilie, die erfolgreich ihre Abschiebung in das zuständige Asylland Bulgarien verhindern konnte.

Der Fall ist wieder ein Paradebeispiel dafür, wie Familien ihre Zuwanderung in das österreichische Sozialsystem organisieren, und mit welchen Lügen und Tricks dabei gearbeitet wird.

Zuerst wird ein minderjähriges Mitglied der Familie nach Österreich vorgeschickt. In diesem Fall war es Farshad, der 15-jährige Sohn der Familie. Farshad reiste im Mai 2009 nach Österreich ein und stellte einen Asylantrag, über den im Februar 2010 negativ entschieden wurde. Das Beschwerdeverfahren beim Asylgerichtshof ist noch offen.

Im Juni 2010 reiste die Mutter mit ihren 5 jüngeren Kindern in Bulgarien ein und stellte dort unter falschem Namen einen Asylantrag.  In Bulgarien verschwieg sie, dass sie einen weiteren Sohn in Österreich hat, um eine Familienzusammenführung in Bulgarien (lt. Dublin-Abkommen möglich) zu verhindern. Sie erhielt in Bulgarien einen positiven Asylbescheid, war aber mit den Sozialleistungen unzufrieden.

Im Mai 2011 reiste sie mit ihren Kindern nach Österreich weiter, vernichtete die in Bulgarien erhaltenen Dokumente und stellte einen weiteren Asylantrag. Dabei machte sie (laut Einvernahmeprotokoll) immer wieder widersprüchliche Angaben und gab unterschiedliche Namen an.

Am 11.10.2011 entschied der Asylgerichtshof, dass die Abschiebung nach Bulgarien zulässig ist. Beim Abschiebeversuch am 29.11.2011 konnten die Kinder vor dem Einsteigen ins Flugzeug flüchten, und die Abschiebung wurde abgebrochen.

Laut Standard endet die Dublin-Überstellungsfrist am 06.12.2011. Das bedeutet,  dass die Zuständigkeit für diese Familie automatisch von Bulgarien an Österreich übergeht, wenn die Überstellung nach Bulgarien nicht bis zu diesem Zeitpunkt durchgeführt wird.

Quellen: Erkenntnis des Asylgerichtshofs

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