Familie Achmedov, Tschetschenien


ORF und Kleine Zeitung berichten über eine „gut integrierte Familie“ aus Tschetschenien, die in Riegersburg, Bezirk Feldbach vor der Abschiebung steht.

Der Asylgerichtshof prüft neben den Asylgründen auch, ob die Ausweisung wegen fortgeschrittener Integration eine Verletzung des Artikel 8 EMRK (Grundrecht auf Privat- und Familienleben) darstellen würde. Zur Integration dieser Familie stellt der Asylgerichtshof in seinen Erkenntnissen nüchtern fest:

Zum Mann: Der Beschwerdeführer und seine Familie leben in Österreich von der CARITAS. Der unbescholtene Beschwerdeführer ist von keiner Person in Österreich finanziell oder auf sonstige Weise abhängig. Der Beschwerdeführer besucht in Österreich keine Fortbildungsveranstaltungen, geht keiner Arbeit nach, ist nicht Mitglied eines Vereines und versteht und spricht immer noch kaum Deutsch.

Zur Frau: Die Beschwerdeführerin und ihre Familie leben in Österreich von der CARITAS. Die unbescholtene Beschwerdeführerin ist in Österreich nicht selbsterhaltungsfähig und von keiner Person in Österreich finanziell oder auf sonstige Weise abhängig. Die Beschwerdeführerin besucht in Österreich keine Fortbildungsveranstaltungen, geht keiner Arbeit nach, ist nicht Mitglied eines Vereines und versteht und spricht immer noch nicht Deutsch.

Es bleibt unklar, warum diese Familie nicht nach Abschluss ihres Asylverfahrens im April 2011 abgeschoben wurde, und aufgrund welcher Integration hier ein Bleiberecht gefordert wird.

Quellen: Erkenntnis des AsylGH zum Mann, Erkenntnis des AsylGH zur Frau

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